Sofortmaßnahmen: Das müssen Sie jetzt tun
Stellen Sie alle Zahlungen sofort ein. Leisten Sie keine weiteren Einzahlungen. Auch nicht, wenn eine Freischaltung oder Steuerzahlung verlangt wird. Jede weitere Überweisung erhöht Ihren Schaden. Betrüger nutzen diese Taktik für Folgebetrug.
Informieren Sie Ihre Bank sofort. Bei frischen Überweisungen kann ein Rückruf noch möglich sein. Bei Kreditkartenzahlungen beantragen Sie umgehend einen Chargeback. Halten Sie Daten zu Empfängerkonten, Beträgen und Zeitpunkten bereit.
Sperren Sie Ihre Konten und Karten, wenn Sie Zugangsdaten weitergegeben haben. Lassen Sie sich neue Karten ausstellen. Ändern Sie alle Passwörter. Dieser Schritt schützt Sie vor fortgesetztem Schaden.
Beweise sichern: Checkliste für Ihre Unterlagen
Beweismittel entscheiden über den Erfolg Ihrer Strafanzeige. Sichern Sie alles, bevor Plattformen offline gehen. Zeit ist der entscheidende Faktor.
Diese Unterlagen müssen Sie sofort sichern:
- Kontoauszüge und Zahlungsbelege. Dokumentieren Sie jede Überweisung, Kreditkartenabbuchung und Kryptotransaktion. Mit Datum, Betrag, Empfänger und Verwendungszweck.
- Screenshots der Handelsplattform. Speichern Sie das Dashboard, angebliche Gewinne, Kontostände und Auszahlungsanträge.
- Chat-Verläufe und Nachrichten. Exportieren Sie WhatsApp, Telegram, E-Mails und SMS. Bewahren Sie auch Sprachnachrichten auf.
- Verträge und AGB. Sichern Sie alle erhaltenen Dokumente. Auch Werbematerial und angebliche Zertifikate.
- Kontaktdaten der Täter. Speichern Sie Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Profil-Links.
- Wallet-Adressen. Notieren Sie bei Kryptobetrug jede verwendete Wallet-Adresse. Sie ist der Ausgangspunkt für die Blockchain-Analyse.
Speichern Sie alles mehrfach. Lokal auf Ihrem Rechner, in einer Cloud und auf einem externen Datenträger. Löschen Sie nichts. Scheinbar unwichtige Details können für die anwaltliche Prüfung entscheidend sein.
Strafanzeige erstatten: So gehen Sie vor
Anlagebetrug ist nach § 263 StGB und § 264a StGB strafbar. Sie können Strafanzeige bei jeder Polizeidienststelle erstatten. Zuständig ist die Polizei an Ihrem Wohnort. Nehmen Sie alle gesicherten Unterlagen mit.
Sie können die Strafanzeige auch online erstatten. Jedes Bundesland betreibt eine Internetwache. Das zentrale Portal ist portal.onlinewache.polizei.de. Die Online-Anzeige hat dieselbe rechtliche Wirkung wie die persönliche Vorsprache.
Notieren Sie sich das Aktenzeichen Ihrer Strafanzeige. Es ist der Schlüssel für alle weiteren Schritte. Fragen Sie bei der Polizei gezielt danach.
Wichtig: Eine Strafanzeige allein bringt Ihr Geld nicht zurück. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Täter. Für die Rückholung Ihres Geldes brauchen Sie zivilrechtliche Schritte. Beide Wege sind wichtig. Keiner ersetzt den anderen.
Zivilrechtliche Ansprüche: Geld zurückfordern
Neben der Strafanzeige müssen Sie Ihre zivilrechtlichen Ansprüche aktiv verfolgen. In Betracht kommen Ansprüche aus unerlaubter Handlung nach § 823 Abs. 2 BGB. Auch Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 BGB sind möglich.
In vielen Fällen haften nicht nur die unmittelbaren Täter. Auch Dritte können in der Pflicht stehen. Banken, die Zahlungen trotz Warnsignalen ausgeführt haben, kommen infrage. Diese Haftung Dritter ist ein zentraler Hebel für die Rückforderung.
Die BaFin führt eine öffentliche Warnliste zu unerlaubt tätigen Finanzdienstleistern. Prüfen Sie dort, ob Ihr Anbieter gelistet ist. Eine fehlende BaFin-Zulassung stärkt Ihre zivilrechtliche Position.
Anwaltliche Hilfe: Warum Sie nicht allein handeln sollten
Anlagebetrug ist ein komplexes Rechtsgebiet. Strafrecht, Zivilrecht und Bankrecht greifen ineinander. Ohne anwaltliche Begleitung verschenken Sie Chancen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt identifiziert alle Anspruchsgegner.
Resch Rechtsanwälte in Berlin hat sich auf Anlagebetrug spezialisiert. Die Kanzlei verfolgt Fälle bundesweit und grenzüberschreitend. Über Anlegerschutz Aktuell bietet die Kanzlei eigene Warnlisten und aktuelle Informationen.
Eine anwaltliche Erstprüfung klärt die entscheidenden Fragen. Gegen wen richten sich Ansprüche? Welche Zahlungen sind rückholbar? Welche Fristen laufen? Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung.
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Sichern Sie zuerst Ihre Beweise. Danach prüft ein spezialisierter Rechtsanwalt, ob Rückforderung, Anzeige oder Ansprüche gegen Zahlungsstellen möglich sind. Ihre Ersteinschätzung ist unverbindlich und kostenfrei.