Der Täter: Ein Beamter mit Doppelleben
Daniel B. war kein anonymer Betrüger im Internet. Der 36-Jährige arbeitete als Oberregierungsrat im Bayerischen Bauministerium. Zunächst war er in der Bayerischen Staatskanzlei tätig. Er war Jurist mit guter Karriere.
Seine Ehefrau Dana E.-B. leitete eine Abteilung in einem Landratsamt. Das Ehepaar zeigte in sozialen Medien ein Luxusleben. Teure Hotels, Partys und Designerkleidung wurden zur Schau gestellt. Dieser Wohlstand war Teil der Täuschung.
Die Ermittlungen begannen nach Anzeigen von Geschädigten. Im Februar 2025 wurde Daniel B. in Gablingen festgenommen. Er kam in Untersuchungshaft. Das Verfahren gegen seine Ehefrau wurde eingestellt.
Die Tat: Anlagebetrug mit Kryptowährungen
Die Staatsanwaltschaft warf Daniel B. Betrug in elf Fällen vor. Der Schaden beträgt über eine Million Euro.
Der Angeklagte warb Anleger mit einem Versprechen. Er behauptete, er könne durch einen Algorithmus Kursgewinne bei Kryptowährungen vorhersagen. Er versprach hohe Renditen.
Die Richterin sagte im Urteil: „Sie waren ein ausgezeichneter Verkäufer. Damit wären Sie der moderne Alchimist gewesen."
Der Angeklagte nutzte sein seriöses Auftreten als Vertrauensanker. Er sprach Risiken an. Dann zerstreute er die Bedenken geschickt.
Tatsächlich investierte er die Gelder nicht. Er verbrauchte sie für seinen Lebensstil.
Das Gericht glaubte, dass er nicht von Anfang an betrügen wollte. Aber als er die Gelder zweckentfremdete, erfüllte er den Tatbestand des gewerbsmäßigen Betrugs nach § 263 StGB.
Der Prozess vor dem Landgericht Augsburg
Das Landgericht Augsburg verhandelte den Fall ab August 2025. Daniel B. legte ein Geständnis ab.
Seine Pflichtverteidigerin Mira Bode kündigte das Geständnis an. Ein Geständnis wirkt strafmildernd.
Die Geschädigten sahen wenig Reue. Rechtsanwalt Michael Weiss vertrat mehrere Betroffene. Er kritisierte das Ausbleiben einer persönlichen Entschuldigung.
Mehrere Geschädigte hatten bereits zivilrechtliche Titel erwirkt. Das Problem: Vollstreckbares Vermögen war nicht vorhanden. Das Geld war verbraucht.
Am 21. August 2025 verkündete das Gericht das Urteil: vier Jahre Freiheitsstrafe.
Die Staatsanwaltschaft forderte viereinhalb Jahre. Die Verteidigung plädierte auf zwei Jahre und vier Monate.
Das Gericht wertete das Geständnis und die fehlenden Vorstrafen als mildernde Umstände. Erschwerend wertete es die Vielzahl der Geschädigten und den hohen Schaden.
Eine nennenswerte Schadenswiedergutmachung erfolgte nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Was Geschädigte jetzt tun können
Ein Strafurteil sichert noch keine Rückzahlung. Sie müssen Ihre zivilrechtlichen Ansprüche eigenständig verfolgen.
Die Grundlage sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB. Auch § 826 BGB kommt wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung in Betracht.
Im Strafverfahren können Sie ein Adhäsionsverfahren beantragen. Das Gericht entscheidet dann auch über Ihre Schadensersatzansprüche. Das spart ein separates Zivilverfahren.
Ist die Adhäsion nicht mehr möglich, bleibt die eigenständige Zivilklage.
Praktisch entscheidend ist die Beweissicherung. Sie müssen alle Kommunikation dokumentieren. Dazu gehören Chatverläufe, E-Mails, Vertragsunterlagen und Kontoauszüge.
Screenshots von Trading-Plattformen und Wallet-Adressen sind wichtig. Je lückenloser die Dokumentation, desto besser Ihre Erfolgsaussichten.
Prüfen Sie auch, ob neben dem Täter Dritte haften. In Betracht kommen Zahlungsdienstleister oder Plattformbetreiber. Auch die kontoführende Bank kann unter Umständen in der Pflicht sein.
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Resch Rechtsanwälte in Berlin ist auf Anlagebetrugsfälle spezialisiert. Die Kanzlei verfolgt Ansprüche bundesweit und grenzüberschreitend.
Die Kanzlei prüft systematisch Zahlungsströme und Plattformstrukturen. Über den Informationsdienst Anlegerschutz Aktuell stellt sie Warnlisten bereit. Das ist wertvoll, wenn sich Betrugsmaschen schnell ändern.
Eine anwaltliche Ersteinschätzung klärt Ihre individuellen Erfolgsaussichten. Sie strukturiert den Fall und zeigt konkrete Handlungsoptionen auf.
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