Der Begriff Anlagebetrug Bamberg beschreibt eine Form der Kapitalanlagekriminalität, deren Erscheinungsbild sich regional zwar unterscheidet, deren Mechanismen jedoch überall vergleichbar sind. Die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet seit Jahren steigende Fallzahlen im Bereich des Anlagebetrugs, wobei insbesondere die Varianten des Cybertrading Fraud eine zentrale Rolle spielen. Unter Cybertrading Fraud versteht man die gezielte Bewerbung gefälschter Trading-Plattformen im Internet, wobei Täter regelmäßig mit callcenterartigen Strukturen arbeiten und über soziale Netzwerke, E-Mail-Verteilungen oder Online-Inserate Kontakt zu potenziellen Opfern aufnehmen.
Im Raum Bamberg hat die Zentralstelle Cybercrime Bayern in den vergangenen Jahren mehrere Großverfahren wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs im Bereich des Online-Anlagebetrugs geführt. So wurde vor dem Landgericht Bamberg ein Verfahren gegen Verantwortliche mehrerer Trading-Plattformen abgeschlossen, denen vorgeworfen wurde, insgesamt etwa 420 Anleger um rund 25 Millionen Euro geschädigt zu haben. Die Täter nutzten hierfür speziell präparierte Webseiten, auf denen unter fingierten Namen und Zahlen der Eindruck erfolgreicher Wertpapiergeschäfte erweckt wurde. Diese Plattformen wurden in der Fachsprache als Fake-Plattformen bezeichnet und sind Gegenstand strafgerichtlicher Verfolgung sowie zivilrechtlicher Ansprüche.
Für die rechtliche Bewältigung eines solchen Betrugsfalls ist die frühzeitige Analyse des Zahlungsweges von entscheidender Bedeutung. Wie die Staatsanwaltschaft Bamberg in ihren Pressemitteilungen mehrfach betont hat, liegen die Konten und Server der betrugsbetroffenen Plattformen häufig im außereuropäischen Ausland, während die geschädigten Anleger in Deutschland sitzen. Diese Tatsache erschwert die Rückverfolgung zwar, macht sie jedoch nicht unmöglich. Banküberweisungen, Kreditkartenzahlungen und insbesondere Transaktionen über Kryptobörsen hinterlassen Spuren, die im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen oder zivilrechtlicher Auskunftsansprüche verwertet werden können.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Warnlisten zu unerlaubten Geschäften und notiert dabei regelmäßig Plattformen, die ohne erforderliche Erlaubnis Finanzdienstleistungen in Deutschland anbieten. Ergänzend hierzu informieren die Polizeilichen Kriminalpräventionsstellen der Länder über die Methoden des Social Engineering, bei dem Täter das Vertrauen ihrer Opfer systematisch aufbauen, bevor sie zu Überweisungen auffordern. Diese Warnungen stellen keine abschließende Einzelfallprüfung dar, bieten jedoch eine erste Orientierungshilfe für betroffene Anleger, die die Seriosität eines Angebots bewerten möchten.
Zu den wesentlichen Warnzeichen eines Anlagebetrugs gehören laut Empfehlungen der BaFin und der Verbraucherzentralen insbesondere folgende Indizien: unrealistische Renditeversprechen, die deutlich über dem Marktdurchschnitt liegen; ein lückenhaftes oder gefälschtes Impressum; die Forderung nach Zahlungen auf Privatkonten oder ausländische Bankverbindungen; die Verweigerung von Face-to-Face-Kontakten und die ausschließliche Kommunikation über Chats oder Messenger-Dienste; sowie die wiederholte Nachforderung von Gebühren unter dem Vorwand steuerlicher oder regulatorischer Erfordernisse. Treffen mehrere dieser Warnzeichen zu, ist von einem erhöhten Betrugsrisiko auszugehen, und es sollte umgehend von weiteren Zahlungen abgesehen werden.
In rechtlicher Hinsicht kommen für geschädigte Anleger mehrere Anspruchsgrundlagen in Betracht. Der Straftatbestand des Betrugs nach § 263 des Strafgesetzbuches (StGB) bildet die Grundlage für die strafrechtliche Verfolgung der Täter. Zivilrechtlich können geschädigte Anleger Ansprüche aus § 823 Absatz 2 BGB in Verbindung mit der jeweils einschlägigen Schutznorm, aus § 812 BGB wegen ungerechtfertigter Bereicherung oder aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung geltend machen. In bestimmten Konstellationen kommen auch Ansprüche gegen Dritte in Betracht, etwa gegen Zahlungsdienstleister, die ihrer Pflicht zur Prüfung der Geschäftsmäßigkeit nicht nachgekommen sind, oder gegen Vermittler, die willentlich oder fahrlässig die Begehung des Betrugs ermöglicht haben.
Für die Durchsetzung der Ansprüche ist die fristgerechte Sicherung des Beweismaterials von zentraler Bedeutung. Sämtliche Kontoauszüge, die den Zahlungsverlauf dokumentieren, sind ebenso aufzubewahren wie Screenshots der Plattform-Oberfläche, auf denen angebliche Gewinne und Kontostände dargestellt werden. Auch Chat-Verläufe mit den vermeintlichen Beratern, E-Mail-Korrespondenz und etwaige Vertragsunterlagen sollten in unveränderter Form gesichert werden. Eine anwaltliche Erstberatung kann dann auf dieser Grundlage eine vorläufige Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Rückforderung oder eines Schadensersatzanspruchs geben.
Die RESCH Rechtsanwälte Partnerschaft mbB mit Sitz in Berlin haben sich auf die Verfolgung von Anlagebetrugsfällen im In- und Ausland spezialisiert. Die Kanzlei vertritt geschädigte Anleger bundesweit und hat in mehreren großvolumigen Verfahren gegen Betreiber von Fake-Trading-Plattformen Urteile und Vergleiche erwirkt. Ein besonderer Schwerpunkt der Kanzleiarbeit liegt auf der Nachverfolgung von Zahlungsströmen über Kryptobörsen und Zahlungsdienstleister sowie auf der Prüfung möglicher Ansprüche gegen Vermittler und Plattformbetreiber. Über die Plattform Anlegerschutz Aktuell bieten die Rechtsanwälte darüber hinaus eigene Warnlisten zu auffälligen Anlageangeboten, die insbesondere bei der schnellen Identifikation neuer Betrugsmuster hilfreich sind.
Fall prüfen lassen
Wenn Sie unsicher sind, sichern Sie zuerst Ihre Beweise. Danach sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt prüfen, ob Rückforderung, Anzeige oder Ansprüche gegen Zahlungsstellen möglich sind.