Hilfe und Rückforderung

Anlagebetrug – Polizeiliche Meldung und rechtliche Handlungsmöglichkeiten

Was Betroffene wissen müssen: Strafanzeige, Beweissicherung und zivilrechtliche Ansprüche im Überblick.

1. Strafanzeige bei Anlagebetrug – Der erste und entscheidende Schritt

Anlagebetrug stellt in Deutschland nach § 263 des Strafgesetzbuches (StGB) eine Straftat dar, die mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren geahndet werden kann. Ergänzend kommt der Tatbestand des Kapitalanlagebetrugs nach § 264a StGB zur Anwendung, sofern jemand im Zusammenhang mit einem Investment über wesentliche Umstände täuscht – etwa über die Renditeerwartung, das Risikoprofil oder die wirtschaftlichen Verhältnisse des Anbieters. Die polizeiliche Meldung des Vorfalls ist der unerlässliche Ausgangspunkt jeder weiteren rechtlichen Bearbeitung. Ohne eine solche Anzeige fehlt es an einem offiziellen Verfahren, auf dessen Grundlage beispielsweise Konten gesperrt oder Gelder zurückgeholt werden können.

Betroffene sollten die Strafanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle an ihrem Wohnort oder am Ort der Tatausführung erstatten. In vielen Bundesländern besteht zudem die Möglichkeit, die Anzeige über die jeweilige Onlinewache einzureichen – etwa bei der Polizei Sachsen oder den Zentralen Ansprechstellen Cybercrime (ZAC), die auf die Bearbeitung von Internetkriminalität spezialisiert sind. Unabhängig von der gewählten Form empfiehlt es sich, den Sachverhalt vollständig und chronologisch zu dokumentieren, um den Ermittlungsbehörden eine möglichst lückenlose Bearbeitung zu ermöglichen.

2. Beweissicherung – Ohne dokumentierte Unterlagen bleibt jede Chance

Die Sicherung des Beweismaterials ist für die Durchsetzung sämtlicher Ansprüche – sowohl strafrechtlicher als auch zivilrechtlicher Natur – von herausragender Bedeutung. Betroffene sollten daher sämtliche verfügbaren Dokumente zusammentragen: Kontoauszüge und Überweisungsbelege, die den Kapitalabfluss belegen, die vollständige E-Mail- und Chat-Korrespondenz mit dem Anbieter, sämtliche Vertragsunterlagen und gegebenenfalls Zugangsdaten zu den Investment-Plattformen, ferner Screenshots der betreffenden Internetseiten sowie Namen, Telefonnummern und sonstige Kontaktdaten der Ansprechpartner. Bei Investitionen in Kryptowährungen kommt der Wallet-Adresse eine besondere Bedeutung zu, da über diese die Nachverfolgbarkeit der Transaktionen auf der Blockchain möglich ist.

Es sei an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine frühzeitige und vollständige Beweissicherung die Voraussetzung für das Gelingen sämtlicher weiterer Maßnahmen bildet. Der bloße Verdacht auf einen Anlagebetrug, der nicht durch geeignete Dokumente untermauert werden kann, führt in der Praxis regelmäßig zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Ansprüchen. Die Polizei Baden-Württemberg weist in ihren Hinweisen zum Thema Anlagebetrug ausdrücklich darauf hin, dass auch scheinbar unwesentliche Details – etwa eine bestimmte E-Mail-Adresse oder eine ungewöhnliche Uhrzeit einer Überweisung – für die Ermittlungen von entscheidender Bedeutung sein können.

3. Zivilrechtliche Ansprüche – Warum die Strafanzeige allein nicht genügt

Die Erstattung einer Strafanzeige dient in erster Linie der Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Sie führt jedoch nicht automatisch dazu, dass geschädigte Anleger ihr investiertes Kapital zurückerhalten. Denn das Strafverfahren dient der Ahndung der Straftat und der Abschöpfung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, während die zivilrechtlichen Ansprüche der Geschädigten auf Rückgewähr des investierten Geldes in einem separaten Rechtssinne verfolgt werden müssen. Betroffene sollten daher unbedingt parallel zur Strafanzeige auch die Durchsetzbarkeit zivilrechtlicher Ansprüche prüfen lassen.

In Betracht kommen insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit der jeweiligen Strafnorm, Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 BGB sowie Ansprüche wegen sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB. Letzterer kommt vor allem dann infrage, wenn bereits zum Zeitpunkt der Geldanlage feststand, dass eine Rückzahlung nicht beabsichtigt war – mithin eine von Anfang an bestehende Täuschungsabsicht vorlag. Darüber hinaus kommt in diversen Konstellationen auch eine Haftung Dritter in Betracht, die den Betrug ermöglicht oder unterstützt haben – etwa Zahlungsdienstleister, die Überweisungen auf ausländische Konten abwickelten, oder Plattformbetreiber, die wissentlich fragwürdige Anlageangebote beherbergten.

Es sei an dieser Stelle nachdrücklich davon abgeraten, auf eigenständige Kommunikationsversuche mit dem mutmaßlichen Anbieter zurückzugreifen. In der Praxis ist es vielfach so, dass Täter versuchen, durch das Stellen weiterer Zahlungsforderungen – beispielsweise angebliche Steuern, Bearbeitungsgebühren oder Freischaltungskosten – zusätzliche Geldbeträge von den Geschädigten zu erhalten. Jede derartige Zahlung verschlechtert die Ausgangslage für eine spätere Rückholung erheblich und sollte daher unbedingt unterlassen werden.

4. Next Steps – Wie Betroffene jetzt handeln sollten

Betroffenen, die einen Anlagebetrug vermuten oder bereits erlitten haben, wird empfohlen, zunächst sämtliche verfügbaren Unterlagen zu sichern und anschließend zeitnah die Erstattung einer Strafanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle oder der Onlinewache vorzunehmen. Parallel dazu empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit einer auf Anlagebetrug spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei, um die verschiedenen Anspruchsgrundlagen im Einzelfall prüfen und die optimalen Vorgehensweisen abstimmen zu lassen. Je früher anwaltliche Unterstützung in Anspruch genommen wird, desto größer sind in der Regel die Chancen, die investierten Gelder noch vor deren vollständiger Verschiebung oder Verwendung zu sichern.

Die Polizei Brandenburg stellt in ihrem Informationsangebot zum Thema Anlagebetrug klar, dass insbesondere bei Investitionen über soziale Medien oder Messenger-Dienste höchste Vorsicht geboten ist. In einer Vielzahl der Fälle würden KI-generierte Prominenten-Abbilder und frei erfundene Erfolgsgeschichten eingesetzt, um gezielt Vertrauen aufzubauen und Investitionen zu provozieren. Betroffene, die auf solche oder ähnliche Maschen hereingefallen sind, sollten sich von den beschriebenen Schritten leiten lassen und nicht in Scham oder Resignation verfallen – die rechtlichen Möglichkeiten zur Rückholung des Geldes bestehen in vielen Konstellationen durchaus.

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