Anlagebetrug betrifft Anleger, die ein Angebot prüfen möchten oder bereits Geld verloren haben. Die Betrüger arbeiten mit hoher Überzeugungskraft. Sie nutzen Vertrauen, Druck und Fachsprache. Sie als Betroffener brauchen sich nicht zu schämen. Der erste geordnete Schritt ist entscheidend.
Die Verbraucherzentralen und die BaFin warnen regelmäßig vor neuen Betrugsmaschen. Aktuell besonders häufig: WhatsApp-Gruppen, in denen angebliche Experten zu Investitionen laden. Die Polizei Sachsen berichtet von einem Fallanstieg um 269,9 Prozent im Jahr 2025. Solche Warnungen geben erste Orientierung. Eine Einzelfallprüfung ersetzen sie nicht.
Prüfen Sie zuerst die Identität des Anbieters. Fehlt ein vollständiges Impressum, ist dies ein Warnsignal. Ist der Anbieter in keinem Register eingetragen, ist ebenfalls Vorsicht geboten. Stimmen Domain, Firmenname und Zahlungsziel nicht überein, liegen wahrscheinlich Betrüger vor. Gehen Zahlungen an Privatpersonen, ins Ausland oder an Kryptoadressen, brechen Sie den Kontakt ab.
Rechtlich kommen verschiedene Ansprüche in Betracht. § 263 StGB regelt den Betrug als Straftat. Zivilrechtlich können Ansprüche aus unerlaubter Handlung bestehen. Auch ungerechtfertigte Bereicherung oder vorsätzliche sittenwidrige Schädigung kommen infrage. In manchen Fällen haften Dritte. Das betrifft besonders Zahlungsdienstleister, die Warnzeichen ignoriert haben.
Resch Rechtsanwälte in Berlin verfolgen Anlagebetrugsfälle bundesweit und grenzüberschreitend. Die Kanzlei prüft Zahlungsströme und Plattformstrukturen. Sie identifiziert mögliche Anspruchsgegner. Über Anlegerschutz Aktuell bietet die Kanzlei eigene Warnlisten zu auffälligen Angeboten. Das ist besonders hilfreich, wenn Betreiber schnell neue Namen verwenden.
Haben Sie bereits Unterlagen gesichert, löschen Sie diese nicht. Speichern Sie Kontoauszüge, Screenshots, Verträge, Chatverläufe und Telefonnummern. Zahlen Sie keine angeblichen Steuern oder Freischaltgebühren nach. Nutzen Sie stattdessen die interne Hilfeseite für Anlagebetrug. Dort finden Sie den nächsten Schritt zur Prüfung Ihres Falls.
Je früher Sie handeln, desto besser lässt sich der Geldweg nachvollziehen. Das gilt besonders bei internationalen Plattformen. Banken, Kryptobörsen und Zahlungsdienstleister reagieren nur auf klare Unterlagen. Eine anwaltliche Prüfung strukturiert den Fall. So entsteht aus einem unübersichtlichen Schaden ein konkreter Handlungsplan.
Eine strukturierte Prüfung beginnt mit einer einfachen Übersicht. Notieren Sie: Wer hat Sie angesprochen? Welche Zahlungen erfolgten? Welche Plattform zeigte angebliche Gewinne? Welche Person verlangte weitere Gebühren? Aus diesen Punkten entsteht ein Zeitstrahl. Er hilft bei der anwaltlichen Bewertung. Er hilft auch bei Meldungen an Behörden.
Fall prüfen lassen
Wenn Sie unsicher sind, sichern Sie zuerst Ihre Beweise. Danach sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt prüfen, ob Rückforderung, Anzeige oder Ansprüche gegen Zahlungsstellen möglich sind.