Sie wurden Opfer von Anlagebetrug. Das ist kein Einzelfall. Täglich erstatten Anleger Anzeige wegen Anlagebetrug. Die Dunkelziffer ist hoch. Viele Betroffene scheuen den Gang zur Polizei. Sie schämen sich oder glauben, das Geld sei verloren. Doch beide Annahmen sind falsch. Eine Strafanzeige kann helfen. Sie kann andere schützen. Und sie kann den Weg für zivilrechtliche Ansprüche ebnen.
Der erste Schritt ist die Beweissicherung. Sichern Sie alle Unterlagen. Das sind Kontoauszüge und Wallet-Daten. Das sind Plattformzugänge und Screenshots. Das sind Verträge und E-Mails. Das sind Chat-Protokolle und Telefonnummern. Heben Sie alles auf. Löschen Sie nichts. Jede Information kann später wichtig werden. Das gilt besonders, wenn der Anbieter im Ausland sitzt.
Prüfen Sie dann die Identität des Anbieters. Fehlt ein vollständiges Impressum? Fehlt die Handelsregister-Nummer? Ist die Domain nicht identifizierbar? Stimmen Firmenname und Zahlungsziel nicht überein? Dann ist Vorsicht geboten. Täter weichen häufig auf Privatkonten aus. Sie nutzen Auslandskonten oder Kryptoadressen. Berater sind oft nur per Chat erreichbar. Das sind Warnsignale.
Ihre nächste Anlaufstelle ist die Polizei. Sie erstatten Strafanzeige wegen Betrugs nach § 263 StGB. Die Polizei nimmt die Anzeige auf. Sie leitet diese an die Staatsanwaltschaft weiter. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob ermittelt wird. Das hängt von den Beweisen ab. Je klarer der Fall dokumentiert ist, desto besser. Die Polizei kann auch Auslandskonten einfrieren lassen. Das passiert aber nur bei konkreten Hinweisen.
Zusätzlich zur Strafanzeige gibt es zivilrechtliche Wege. Sie können Schadensersatz fordern. Anspruchsgrundlagen sind § 823 BGB wegen unerlaubter Handlung. Oder § 812 BGB wegen ungerechtfertigter Bereicherung. In besonderen Fällen kommt auch § 826 BGB wegen sittenwidriger Schädigung in Frage. Manchmal haften auch Dritte. Das betrifft Banken, die Zahlungswege ermöglicht haben. Das betrifft Vermittler, die warnpflichtig waren.
Die BaFin veröffentlicht Warnlisten zu unerlaubten Geschäften. Die Polizei gibt Präventionshinweise zu Cybertrading und Fake-Plattformen. Solche Quellen helfen bei der Einordnung. Sie ersetzen aber keine anwaltliche Prüfung. Für eine umfassende Strategie brauchen Sie einen Spezialisten. Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte verfolgt Anlagebetrugsfälle bundesweit. Sie prüft Zahlungsströme und Plattformstrukturen. Sie identifiziert Anspruchsgegner und Zahlungswege.
Wichtig: Zahlen Sie keine weiteren Gebühren. Keine Steuernachzahlungen. Keine Freischaltkosten. Keine Anwaltskosten im Voraus. Solche Forderungen kommen oft von den Tätern selbst. Sie dienen nur dazu, mehr Geld aus Ihnen herauszuholen. Beenden Sie jeden Kontakt mit dem Anbieter. Sichern Sie Ihre Beweise. Dann finden Sie den nächsten Schritt auf der Hilfeseite für Anlagebetrug.
Je früher Sie handeln, desto besser. Das gilt besonders bei internationalen Plattformen. Banken und Kryptobörsen reagieren nur auf klare Unterlagen. Eine anwaltliche Prüfung strukturiert den Fall. Sie zeigt, welche Stellen anzusprechen sind. Aus einem unübersichtlichen Schaden entsteht ein konkreter Handlungsplan.
Dokumentieren Sie den Fall schriftlich. Notieren Sie, wer Sie angesprochen hat. Notieren Sie, welche Zahlungen wann erfolgt sind. Notieren Sie, welche Plattform angebliche Gewinne zeigte. Notieren Sie, wer weitere Gebühren verlangte. Aus diesen Punkten entsteht ein Zeitstrahl. Er hilft der Polizei. Er hilft dem Anwalt. Er hilft bei der Beweisführung. Bei Anlagebetrug zählt das Gesamtmuster. Kontaktaufnahme, Vertrauen, Zahlung, verweigerte Auszahlung. Jeder Schritt wird relevant.
Trennen Sie Strafanzeige und zivilrechtliche Ansprüche. Eine Strafanzeige löst Ermittlungen aus. Sie ersetzt nicht die Prüfung zivilrechtlicher Optionen. Verfolgen Sie beide Wege. So bereiten Sie den Fall umfassend vor. So schützen Sie sich und andere.
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