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Grün-Investment-Betrug: Warnzeichen und nächste Schritte

Sie wollen nachhaltig investieren und Gutes für die Umwelt tun. Ein Fonds wirbt mit Ökostrom-Projekten und Solarparks. Die Hochglanzbroschüre zeigt Wi

Die grüne Fassade als Täuschungswerkzeug

Grüne Geldanlagen boomen. Immer mehr Menschen wollen ihr Erspartes nachhaltig investieren. Betrüger nutzen diesen Wunsch skrupellos aus. Sie erfinden Fonds mit erfundenen Öko-Projekten. Sie gestalten professionelle Webseiten mit Windrädern und Solarparks. Sie fälschen Nachhaltigkeitssiegel und Zertifikate.

Die Anleger glauben, sie schützen die Umwelt. Sie investieren guten Gewissens. Am Ende existiert kein einziges Projekt. Das Geld wanderte auf Konten in Steueroasen. Greenwashing nennt die Finanzaufsicht diese Masche.

Typische Warnzeichen bei grünen Investmentangeboten

Unrealistische Renditeversprechen sind das erste Signal. Nachhaltige Investments werfen selten zweistellige Jahresrenditen ab. Wer das Gegenteil behauptet, lügt. Fehlende Registernummern oder BaFin-Hinweise sind ein weiteres Warnsignal. Seriöse Anbieter nennen immer die zuständige Aufsichtsbehörde.

Druckmethoden signalisieren Abzocke. Begriffe wie „nur noch kurze Zeit verfügbar" oder „begrenzte Kapazitäten" sollen zur Überweisung drängen. Echtes Green Investing braucht keine solche Dringlichkeit. Auch fehlende Handelsregistereinträge für angebliche Windparks oder Solarfarmen sind verdächtig.

Was die EU-Offenlegungsverordnung vorschreibt

Die EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor trat 2021 in Kraft. Sie verpflichtet Anbieter zu wahrheitsgetreuen Angaben über Nachhaltigkeitsrisiken. Falsche Versprechen sind keine Meinungsfrage. Sie sind Rechtsverstöße.

Anleger können sich auf fehlende Offenlegung berufen. Dies stellt einen Prospekthaftungsfall dar. Die Beweislast liegt beim Anbieter. Er muss belegen, dass er korrekt informiert hat. Gelingt ihm das nicht, haftet er auf Schadensersatz.

Beweise sichern und Ansprüche prüfen

Betroffene müssen schnell handeln. Alle Werbeunterlagen mit Umweltversprechen sichern. Das gilt für Prospekte, E-Mails und Webseiten-Screenshots. Kontoauszüge über getätigte Zahlungen aufbewahren. Chatverläufe mit Beratern speichern.

Öffentliche Register helfen bei der Prüfung. Das Unternehmensregister zeigt, ob ein Fonds tatsächlich existiert. Die BaFin-Datenbank listet zugelassene Institute. Fehlt ein Anbieter dort, liegt Betrug nahe. Auch die Verbraucherzentralen führen Warnlisten.

Resch Rechtsanwälte in Berlin sind auf Anlagebetrug spezialisiert. Die Kanzlei prüft kostenfrei die Erfolgsaussichten einer Rückforderung. Sie verfolgt Zahlungswege auch über Kryptobörsen und Auslandskonten. Je früher die Prüfung beginnt, desto besser die Chancen.

Recherchebasierte Ergänzung

Zusätzliche Orientierung zu Grün-Investment-Betrug

Bei Grün-Investment-Betrug zeigen sich oft ähnliche Muster. Hohe Renditen werden versprochen und Risiken werden klein dargestellt.

Spätere Gebühren oder neue Nachweise vor einer Auszahlung sind kritisch. Betroffene sollten dann keine weiteren Zahlungen leisten.

Auszahlung genau dokumentieren

Dieser Punkt passt zur aktuellen Recherche. Er hilft Betroffenen den Fall geordnet vorzubereiten.

Keine neue Gebühr ungeprüft zahlen

Dieser Punkt passt zur aktuellen Recherche. Er hilft Betroffenen den Fall geordnet vorzubereiten.

Wallet Daten sofort speichern

Dieser Punkt passt zur aktuellen Recherche. Er hilft Betroffenen den Fall geordnet vorzubereiten.

Unterlagen für die Prüfung sichern

Wichtig sind Zahlungsbelege und Chatverläufe. Auch Screenshots der Plattform können den Fall später stützen.

Eine frühe Prüfung hilft bei der Einordnung. So lassen sich rechtliche Schritte besser vorbereiten.