Wenn Sie von Anlagebetrug betroffen sind, stehen Sie nicht allein. Täglich werden Anleger Opfer von betrügerischen Angeboten. Die Täter nutzen das Vertrauen der Opfer konsequent aus.
Die BaFin warnt regelmäßig vor neuen betrügerischen Plattformen. Aktuell sind besonders KI-Trading-Systeme und Krypto-Angebote auffällig. Die Polizei veröffentlicht Hinweise zu Cybertrading und Fake-Plattformen. Diese Quellen helfen Ihnen bei der ersten Einschätzung.
Prüfen Sie jeden Anbieter genau. Fehlt ein Impressum, ist Vorsicht geboten. Der Anbieter muss in einem Register geführt werden. Stimmen Domain, Firmenname und Zahlungsziel überein? Gehen Zahlungen an Privatkonten oder ins Ausland? Dann ist Gefahr im Verzug.
Seriöse Berater sind immer erreichbar. Wer nur per Chat kommuniziert, hat etwas zu verbergen. Geben Sie keine persönlichen Daten weiter. Zahlen Sie keine Vorschüsse für angebliche Auszahlungen.
Rechtlich können Sie vorgehen. § 263 StGB stellt Betrug unter Strafe. Zivilrechtlich kommen Ansprüche aus unerlaubter Handlung in Betracht. Auch die §§ 823, 826 BGB können greifen. In manchen Fällen haften auch Vermittler oder Zahlungsdienstleister.
Bewahren Sie alle Unterlagen auf. Speichern Sie Kontoauszüge, Verträge und Chatverläufe. Sichern Sie Screenshots der Plattform. Löschen Sie nichts. Jeder Beleg kann wichtig sein.
Je früher Sie handeln, desto besser. Der Geldweg lässt sich nur zeitnah nachvollziehen. Banken und Kryptobörsen reagieren auf konkrete Anfragen. Eine anwaltliche Prüfung zeigt Ihre Möglichkeiten auf. Nutzen Sie auch unsere Hilfeseite für Anlagebetrug. Dort finden Sie den nächsten Schritt zur Prüfung Ihres Falls.
Für eine strukturierte Prüfung notieren Sie sich die wichtigsten Punkte. Wer hat Sie angesprochen? Welche Zahlungen sind erfolgt? Welche Plattform zeigte angebliche Gewinne? Wer verlangte weitere Gebühren? Aus diesen Punkten entsteht ein Zeitstrahl. Er hilft bei der rechtlichen Bewertung.
Fall prüfen lassen
Wenn Sie unsicher sind, sichern Sie zuerst Ihre Beweise. Danach sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt prüfen, ob Rückforderung, Anzeige oder Ansprüche gegen Zahlungsstellen möglich sind.