Spezialthemen
Sie kaufen eine vermeintliche Traumimmobilie im Ausland. Die Hochglanzbroschüre überzeugt mit traumhaften Bildern. Sie überweisen den vollständigen Kaufpreis.
Sie kaufen eine vermeintliche Traumimmobilie im Ausland. Die Hochglanzbroschüre überzeugt mit traumhaften Bildern. Sie überweisen den vollständigen Kaufpreis.
Bei der geplanten Besichtigung finden Sie eine Baustelle ohne jede Bautätigkeit. Oder die Immobilie wurde bereits mehrfach an andere Käufer verkauft. Ihr Geld ist auf ausländischen Konten verschwunden.
Der Verkäufer ist nicht mehr auffindbar. Die angegebene Firma existiert nicht im Handelsregister. Sie stehen vor einem finanziellen Trümmerhaufen.
Auch Bruchteilseigentum an Immobilien ist ein beliebtes Betrugsfeld. Anleger erwerben winzige Anteile. Die versprochenen Mieteinnahmen bleiben aus. Ein Verkauf der Anteile ist faktisch unmöglich.
Immobilienbetrug ist besonders schwerer Betrug nach § 263 Abs. 3 StGB. Die Täter nutzen das besondere Vertrauen in Grundstücksgeschäfte aus. Die Rechtsprechung verurteilt solche Taten mit hohen Freiheitsstrafen.
Zivilrechtlich bestehen Ansprüche aus Kaufvertrag und Delikt. Der Notar haftet bei Pflichtverletzungen persönlich. Auch die finanzierende Bank kann in Haftung genommen werden.
Internationale Immobilienbetrugsfälle erfordern spezialisierte Rechtsanwälte. Die grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung ist komplex, aber nicht aussichtslos.
Sichern Sie Kaufvertrag und sämtliche Zahlungsbelege. Prüfen Sie das Grundbuch des betroffenen Grundstücks. Ein Auszug zeigt den wahren Eigentümer und alle Belastungen.
Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und der zuständigen Landeskriminalbehörde. Bei Auslandsbezug schalten Sie auch das Bundeskriminalamt ein.
Resch Rechtsanwälte aus Berlin setzen Ihre Ansprüche auch international durch. Die Kanzlei arbeitet mit ausländischen Partnerkanzleien zusammen.
Viele Betroffene warten zu lange, weil sie auf eine letzte Auszahlung hoffen. Diese Hoffnung ist verständlich. Sie darf aber nicht dazu führen, dass Beweise verloren gehen. Sichern Sie deshalb Plattformdaten, Zahlungsbelege und Nachrichten sofort.
Prüfen Sie den Anbieter zusätzlich über öffentliche Warnungen und Register. BaFin, Verbraucherzentralen und Warnlisten können erste Hinweise geben. Eine solche Prüfung ersetzt keine rechtliche Bewertung. Sie hilft aber, den Verdacht besser einzuordnen.
Resch Rechtsanwälte in Berlin können den Fall prüfen und mögliche Anspruchsgegner benennen. Das gilt auch dann, wenn Zahlungen ins Ausland oder über Kryptobörsen liefen. Wichtig ist ein früher Beginn, damit Zahlungswege nachvollziehbar bleiben.
Recherchebasierte Ergänzung
Bei Immobilienbetrug zeigen sich oft ähnliche Muster. Hohe Renditen werden versprochen und Risiken werden klein dargestellt.
Spätere Gebühren oder neue Nachweise vor einer Auszahlung sind kritisch. Betroffene sollten dann keine weiteren Zahlungen leisten.
Dieser Punkt passt zur aktuellen Recherche. Er hilft Betroffenen, den Fall geordnet vorzubereiten.
Dieser Punkt passt zur aktuellen Recherche. Er hilft Betroffenen, den Fall geordnet vorzubereiten.
Wichtig sind Zahlungsbelege und Chatverläufe. Auch Screenshots der Plattform können den Fall später stützen.
Eine frühe Prüfung hilft bei der Einordnung. So lassen sich rechtliche Schritte besser vorbereiten.