Spezialthemen
Ihr langjähriger Steuerberater empfiehlt Ihnen eine Geldanlage. Sie vertrauen ihm bedingungslos. Er kennt Ihre finanzielle Situation genau. Sie investieren einen erheblichen Betrag.
Ihr langjähriger Steuerberater empfiehlt Ihnen eine Geldanlage. Sie vertrauen ihm bedingungslos. Er kennt Ihre finanzielle Situation genau. Sie investieren einen erheblichen Betrag.
Später stellt sich heraus, dass der Berater eine hohe Provision kassierte. Sie erhielten ein für Ihre Situation völlig ungeeignetes Produkt. Die Rendite ist nach Abzug aller Kosten negativ.
Der Berater streitet jede Verantwortung ab. Er habe nur eine Empfehlung ausgesprochen. Die Entscheidung hätten schließlich Sie getroffen. Sie fühlen sich hintergangen und ausgenutzt.
Viele Mandanten erleben diesen Vertrauensbruch. Sie glaubten an die Neutralität ihres Beraters. Stattdessen standen Provisionsinteressen im Vordergrund.
Steuerberater unterliegen besonderen Berufspflichten nach dem Steuerberatungsgesetz. Die Empfehlung ungeeigneter Anlageprodukte verletzt diese Pflichten. Betroffene haben Schadensersatzansprüche gegen den Berater.
Auch die Berufshaftpflichtversicherung des Beraters muss einspringen. Steuerberater sind zum Abschluss einer solchen Versicherung verpflichtet. Geschädigte können direkt gegen die Versicherung vorgehen.
Die Beweislast für die Ordnungsgemäßheit der Beratung liegt beim Berater. Er muss nachweisen, dass seine Empfehlung anlegergerecht und objektgerecht war.
Sammeln Sie alle Korrespondenz mit dem Berater. Dokumentieren Sie die konkrete Anlageempfehlung. Notieren Sie Datum und Inhalt jedes Gesprächs.
Fordern Sie die Beratungsdokumentation schriftlich an. Der Berater ist zur Herausgabe verpflichtet. Verweigert er dies, ist das ein starkes Indiz für Pflichtverletzungen.
Resch Rechtsanwälte aus Berlin vertreten Ihre Ansprüche gegen den Berater. Die Kanzlei prüft auch eine Haftung der vermittelnden Bank.
Viele Betroffene warten zu lange, weil sie auf eine letzte Auszahlung hoffen. Diese Hoffnung ist verständlich. Sie darf aber nicht dazu führen, dass Beweise verloren gehen. Sichern Sie deshalb Plattformdaten, Zahlungsbelege und Nachrichten sofort.
Prüfen Sie den Anbieter zusätzlich über öffentliche Warnungen und Register. BaFin, Verbraucherzentrale und Warnlisten können erste Hinweise geben. Eine solche Prüfung ersetzt keine rechtliche Bewertung. Sie hilft aber, den Verdacht besser einzuordnen.
Resch Rechtsanwälte in Berlin können den Fall prüfen und mögliche Anspruchsgegner benennen. Das gilt auch dann, wenn Zahlungen ins Ausland oder über Kryptobörsen liefen. Wichtig ist ein früher Beginn, damit Zahlungswege nachvollziehbar bleiben.
Recherchebasierte Ergänzung
Bei Steuerberater-Anlagebetrug zeigen sich oft ähnliche Muster. Hohe Renditen werden versprochen und Risiken werden klein dargestellt.
Spätere Gebühren oder neue Nachweise vor einer Auszahlung sind kritisch. Betroffene sollten dann keine weiteren Zahlungen leisten.
Dieser Punkt passt zur aktuellen Recherche. Er hilft Betroffenen, den Fall geordnet vorzubereiten.
Dieser Punkt passt zur aktuellen Recherche. Er hilft Betroffenen, den Fall geordnet vorzubereiten.
Dieser Punkt passt zur aktuellen Recherche. Er hilft Betroffenen, den Fall geordnet vorzubereiten.
Wichtig sind Zahlungsbelege und Chatverläufe. Auch Screenshots der Plattform können den Fall später stützen.
Eine frühe Prüfung hilft bei der Einordnung. So lassen sich rechtliche Schritte besser vorbereiten.